Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz, d.h. der Schutz von technischen Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster sowie von Produkten und deren Herkunft durch Geschmacksmuster/Designs oder Marken,  ist unsere Leidenschaft.

Wir stellen diese Leidenschaft jeden Tag in den Dienst unserer Kunden. Wir teilen sie auch in Veranstaltungen: Seminare, Dauerhaftigkeit beim National Property Office, Universitätsausbildung oder bei Veranstaltungen, die wir organisieren.

Was ist ein deutsches Patent?

Ein Patent an einer technischen Erfindung gibt dem Inhaber das Recht, Dritten die Verwendung dieser Erfindung für einen bestimmten Zeitraum (bis maximal 20 Jahre), zu untersagen. Im Gegenzug muss der Patentanmelder, der seine Erfindung patentieren möchte, die technischen Details der Erfindung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vollständig darlegen und das DPMA dazu ermächtigen, diese technischen Details im Rahmen einer „Offenlegungsschrift“ zu veröffentlichen und somit der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Ein nach Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit erteiltes Patent kann dazu verwendet werden, um bei einer eigenen Nutzung der Erfindung einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen oder es kann eine Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Lizenz an einen Dritten zur Benutzung dieser Erfindung bilden.

Wie schützen Sie Ihre Marken?

Eine Marke kann ein beliebiges Wort, ein Slogan, ein Logo oder ein anderes Unterscheidungsmerkmal sein. Diese Marke wird dazu verwendet, Waren oder Dienstleistungen, die von einem Unternehmen oder einer Einzelperson angeboten werden, von anderen identischen und ähnlichen Waren und Dienstleistungen eines Dritten zu unterscheiden.

In Deutschland wird ein Recht an einer Marke üblicherweise durch Anmeldung derselben beim DPMA und die sich anschließende Eintragung begründet, wodurch sehr schnell Exklusivrechte an der Marke begründet werden. Eine Anmeldung und Eintragung einer Marke verringert auch gegenüber einer reinen „Benutzungsmarke“ das Risiko, dass Wettbewerber (versehentlich) dieselbe Marke verwenden.

Vergessen Sie nicht den Schutz durch Geschmacksmuster und Design!

In Deutschland können hierbei drei Arten von Schutz relevant sein: Eingetragene deutsche Designs sowie eingetragene / nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Vergessen Sie nicht, unseren Blog zu lesen und uns Ihre Fragen an [email protected] zu senden.

Kontakte

Um Ihre IP zu besprechen, kontaktieren sie uns bitte.

Robert Barner

Dr sc. Robert Börner

Director, Patents and Trade Marks

Dr Janine Holzer

Director, Patents and Trade Marks

Bleiben Sie gut informiert über die aktuellsten Entwicklungen und Gesetzesänderungen, oder erfahren Sie mehr darüber wie Sie Ihr geistiges Eigentum schützen können.

Aktuelles & Einblicke
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren aktuellen Nachrichten und Kommentaren
Events
Werfen Sie einen Blick auf unseren aktuellen Veranstaltungskalender. Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen oder eine Teilnahme planen, lassen Sie es uns wissen!
Webinars
Registrieren Sie sich rechtzeitig für unsere aktuellen Online-Seminare, lesen Sie ausführliche Präsentationen zu aktuellen Themen des Gewerblichen Rechtsschutz.