FAQs: EP-Validierung

Bei der Erteilung bietet Ihr europäisches Patent (EP) nicht automatisch Schutz für Ihre Erfindung in ganz Europa. Stattdessen muss Ihr EP, um rechtskräftig zu werden, in einem oder mehreren Ländern Ihrer Wahl, die Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens sind, durch den Validierungsvorgang für Europäische Patente validiert werden.

Hier bei Murgitroyd ist unser erfahrenes und effizientes Validierungsteam bereit, uns um alle Ihre Validierungsanforderungen für europäische Patente zu kümmern und alle Fragen zu beantworten, die Sie haben sollten.

Frequently Asked Questions

Was ist die Validierung europäischer Patente?


Die Validierung europäischer Patente (EP-Validierung) ist der Vorgang, durch den ein europäisches Patent in einem oder mehreren der Länder, die am Europäischen Patentübereinkommen teilnehmen, in ein nationales Patentrecht umgewandelt wird. Damit Ihr europäisches Patent in einem Land rechtskräftig wird, muss es dort validiert werden.


In welchen Ländern kann ich mein europäisches Patent validieren?

Sie können Ihr europäisches Patent in einem oder mehreren der Länder validieren, die an dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) teilnehmen, auch bekannt als Vertragsstaaten des EPÜ. Ferner können Sie Ihr europäisches Patent in einer Anzahl von Ländern validieren, die Abkommen mit dem Europäischen Patentamt unterzeichnet haben. Diese Länder werden in zwei Gruppen unterteilt: „Erstreckungsstaaten“ und „Validierungsstaaten“.


Die 39 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation, Stand 1. September 2023, sind:








  • Albanien
  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • die Schweiz
  • Zypern
  • Tschechien
  • Deutschland
  • Dänemark
  • Estland
  • Spanien
  • Finnland
  • Frankreich
  • das Vereinigte Königreich
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Ungarn
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Lettland
  • Monaco
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Malta
  • die Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Serbien
  • Schweden
  • Slowenien
  • die Slowakei
  • San Marino
  • die Türkei

Aufgrund von Änderungen von Erstreckungsabkommen zwischen dem Europäischen Patentamt und einzelnen Ländern in den letzten Jahren variiert die Anzahl von verfügbaren Erstreckungs- und Validierungsstaaten abhängig von dem Gültigkeitsdatum der Anmeldung Ihres europäischen Patents. Für europäische Anmeldungen, die ab dem 1. Oktober 2022 eingereicht wurden, ist ein Erstreckungsstaat verfügbar: Bosnien und Herzegowina. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die verfügbaren Validierungsstaaten Kambodscha, Marokko, die Republik Moldau und Tunesien. Zudem läuft das Verfahren zur Aufnahme Georgiens als Validierungsstaat.

In welchen Ländern sollte ich mein europäisches Patent validieren?

Um in einem bestimmten Land rechtskräftig zu werden, muss Ihr europäisches Patent in diesem Land validiert werden. Das heißt, Sie sollten Ihr europäisches Patent in den Ländern validieren, in denen Sie gerne Ihr Monopolrecht an Ihrer Erfindung durchsetzen möchten.


Ihre Rechte unter Ihrem europäischen Patent werden durch jeden verletzt, der das patentierte Produkt ohne Ihre Zustimmung in einem Land, in dem Ihr EP gültig ist, herstellt, verwendet, zum Verkauf anbietet, verkauft oder zu diesen Zwecken importiert. Handelt es sich bei dem Gegenstand Ihres Patents um einen Vorgang, werden Ihre Rechte unter Ihrem europäischen Patent durch jeden verletzt, der das durch den patentierten Vorgang erhaltene Produkt ohne Ihre Zustimmung in einem Land, in dem Ihr EP gültig ist, verwendet, zum Verkauf anbietet, verkauft oder zu diesen Zwecken importiert. Das Berücksichtigen all der verschiedenen Verletzungshandlungen kann Ihnen bei der Frage helfen, wo Sie Ihre Europäischen Patente validieren möchten.


Bei der Auswahl der Länder, in denen Sie Ihr europäisches Patent validieren lassen wollen, können Sie den bestehenden und voraussichtlichen Markt für Ihre Erfindung in jedem Land betrachten – welche Länder sind maßgebend, um einen erheblichen Anteil am europäischen Markt aufrechtzuerhalten oder zu sichern? Darüber hinaus können Sie die Aktivitäten Ihrer Konkurrenten betrachten – in welchen Ländern finden diese Aktivitäten statt? Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Patent bereits verletzt wird, können Sie sich beraten lassen, in welchen Ländern Sie am besten vorgehen sollten.


Das Validierungsverfahren für Ihr europäisches Patent ist nicht in jedem Land dasselbe. Es ist zudem ratsam, verfahrensrechtliche Anforderungen und Kosten zu berücksichtigen, wenn Sie Länder zur Validierung Ihres europäischen Patents auswählen.

Was ist das Verfahren zum Validieren meines europäischen Patents?

Innerhalb von drei Monaten ab dem Erteilungsdatum müssen alle notwendigen Maßnahmen in den ausgewählten Ländern ergriffen werden, damit Ihr Patent in diesen Ländern gültig wird.


Die notwendigen Maßnahmen variieren von Land zu Land und können das Zahlen von Amtsgebühren, Einreichen von Übersetzungen von Patentdokumenten und/oder Einreichen von zusätzlichen Dokumenten wie etwa einer Vollmacht umfassen.

Was kostet die Validierung meines europäischen Patents?

Die Validierungskosten für Ihr europäisches Patent können sich aus Amtsgebühren, Übersetzungskosten und Anwaltsgebühren zusammensetzen. Da die Anforderungen jedes Landes während der Validierung unterschiedlich sind, können auch all diese Kosten von Land zu Land variieren. Außerdem hängen die Kosten von der Länge und Komplexität Ihres europäischen Patents ab. Daher können die Validierungskosten für Ihr europäisches Patent erheblich variieren und beträchtlich sein.


In manchen Ländern fallen bei der Validierung nur Anwaltsgebühren an, da keine Amtsgebühren zu entrichten sind und keine Übersetzungen erforderlich sind. Andere Länder verlangen die Zahlung von Amtsgebühren für die Validierung, die Anfertigung von Übersetzungen und einige verlangen die Zahlung von Veröffentlichungsgebühren für die Übersetzung der Patentbeschreibung in ihre Landessprache.

Welche Länder benötigen Übersetzungen?

Manche Länder benötigen keine weiteren Übersetzungen in der Validierungsphase. Dazu gehören das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Belgien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Albanien und die Schweiz.


Andere Länder verlangen die Übersetzung der Ansprüche der Patentbeschreibung in ihre Landessprache. Diese Länder sind: Dänemark, Finnland, Ungarn, Island, die Niederlande, Norwegen, Kroatien, Schweden, Nordmazedonien, Lettland, Litauen und Slowenien.


Die übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens verlangen eine Übersetzung der gesamten Patentbeschreibung in ihre Landessprache. Dazu gehören: Österreich, Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Spanien, Griechenland, Italien, Montenegro, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, die Slowakei, San Marino und die Türkei.


Die Kosten für eine Übersetzung können pro Wort berechnet werden, und die Kosten pro Wort können für verschiedene Sprachen unterschiedlich sein. Daher müssen die Kosten für jede Übersetzung im Einzelfall berechnet werden.

Wie viel Zeit habe ich, um zu entscheiden, wo ich mein europäisches Patent validieren möchte?


Alle notwendigen Maßnahmen zur Validierung Ihres europäischen Patents in den von Ihnen ausgewählten Ländern müssen innerhalb von drei Monaten ab dem Erteilungsdatum ergriffen werden. Es ist nicht möglich, diese Entscheidung hinauszuzögern. Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, die für die Validierung Ihres europäischen Patents erforderlichen Unterlagen vorzubereiten, daher bitten wir Sie, uns Ihre Anweisungen rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist zukommen zu lassen.


Was passiert nach der Validierung?

Wenn die Validierung abgeschlossen ist, wird Ihr europäisches Patent in jedem der von Ihnen ausgewählten Länder gültig, d. h. ist in Kraft. An diesem Punkt wird Ihr europäisches Patent zu einem „Bündel“ nationaler Rechte. Damit diese Rechte in Kraft bleiben, muss Ihr europäisches Patent jedes Jahr in jedem Land, in dem Sie Ihre Rechte behalten möchten, verlängert werden. Sie können manche Recht durch Nichtbezahlung der Verlängerungsgebühren erlöschen lassen, während Sie andere Rechte behalten, wenn Sie dies wünschen.


In den neun Monaten nach der Erteilung Ihres europäischen Patents kann ein Dritter gegen Ihr europäisches Patent Einspruch einlegen. Alle Einspruchsverfahren werden vor dem europäischen Patentamt behandelt. Ist die neunmonatige Einspruchsfrist abgelaufen, ohne dass ein Einspruch gegen Ihr europäisches Patent eingelegt wurde, muss jede Klage gegen Ihr europäisches Patent vor dem nationalen Gericht bzw. den nationalen Gerichten der Länder erhoben werden, in denen Ihr EP in Kraft ist.

Warum sollten Sie sich bei der EP-Validierung von Murgitroyd unterstützen lassen?


Bei Murgitroyd besitzt unser engagiertes Expertenteam detaillierte Kenntnisse aller Bereiche des vielschichtigen Validierungsvorgangs. Eine starke Präsenz in Europa dank unseres europaweiten Netzwerks von Niederlassungen ermöglicht es uns, die Komplexität von EP-Validierungen in verschiedenen Rechtsräumen reibungslos zu meistern, was den umfassenden und effizienten Schutz Ihres geistigen Eigentums sicherstellt. Murgitroyd bietet Ihnen verlässlich erstklassige Validierungsangebote. Unser breiter Erfahrungsschatz und unsere geografische Reichweite sind es, die uns zu Ihrem engsten Partner zur sicheren Bewahrung Ihrer Innovationen in ganz Europa machen.


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