FAQs: Markenverlängerungen

Erfahren Sie mehr über Markenverlängerungen in unseren häufig gestellten Fragen. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Verlängerung von Marken und Einsichten in die Definition der Markenverlängerung, ihren Beantragungsprozess, ihren Schutzrahmen und die Konsequenzen, die sich aus einer fehlenden Verlängerung ergeben.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft das Verfahren zur Verlängerung einer Marke ab?

Um Ihre Marke zu verlängern, müssen Sie bei dem zuständigen Amt für geistiges Eigentum in Ihrem Land einen Antrag stellen. Der Verlängerungsantrag kann manchmal online ausgefüllt werden und erfordert in der Regel Angaben zur Marke und die Zahlung einer Verlängerungsgebühr. In einigen Ländern benötigen Sie jedoch Unterlagen zur Unterstützung Ihres Antrags, z. B. eine Vollmacht oder Beispiele für die Verwendung der Marke. Marken werden in der Regel alle zehn Jahre verlängert, es gibt aber auch Ausnahmen.


Es ist wichtig, dass Sie Ihre Markeneintragung auf dem neuesten Stand halten, da Sie so die ausschließlichen Rechte an der Nutzung und am Gewinn der Marke behalten. Wird eine Marke nicht verlängert, kann dies dazu führen, dass andere Unternehmen dieselbe oder eine ähnliche Marke unerlaubt verwenden, was zu rechtlichen Schritten gegen diese Unternehmen führen kann.

Wann sollte ich meine Marke verlängern?

Marken müssen in der Regel alle zehn Jahre verlängert werden, dies kann jedoch je nach Gerichtsbarkeit variieren. Es ist wichtig, das Ablaufdatum Ihrer Marke im Auge zu behalten, um eine rechtzeitige Verlängerung sicherzustellen.


Im Vereinigten Königreich sind Marken zehn Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Sie können Ihre Marke bis zu sechs Monate vor dem Ablaufdatum verlängern. Das britische Amt für geistiges Eigentum bietet jedoch eine sechsmonatige Nachfrist nach dem Ablaufdatum an, in der die Marke noch verlängert werden kann, allerdings gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr.


Auch in der Europäischen Union sind Marken zehn Jahre lang gültig und können alle zehn Jahre auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Der Verlängerungsantrag kann sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden, mit einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeit, wobei Gebühren für die verspätete Verlängerung anfallen. Bitte beachten Sie, dass die Marke nach Ablauf der Nachfrist aus dem Register gelöscht wird, wenn sie nicht verlängert worden ist.

Was passiert, wenn ich meine Marke nicht rechtzeitig verlängere?


Wenn eine Marke nicht rechtzeitig verlängert wird, kann sie in eine Nachfrist eintreten, in der sie gegen eine Verspätungsgebühr verlängert werden kann. Wird die Marke nicht verlängert, kann sie schließlich aus dem Register gelöscht werden.


Kann ich die Angaben zu meiner Marke während der Verlängerung ändern?


Sie können die Anzahl der Klassen, in denen die Marke eingetragen ist, zum Zeitpunkt der Verlängerung reduzieren sowie den Namen/Eigentümer und die Adresse ändern. Sie müssen jedoch nicht unbedingt bis zur Verlängerung warten, um diese Änderungen vorzunehmen. Das Erscheinungsbild einer Marke kann nach ihrer Eintragung nicht mehr geändert werden, sodass bei Änderungsbedarf eine neue Markenanmeldung erforderlich ist.


Brauche ich einen Anwalt, um meine Marke zu verlängern?


In einigen Ländern benötigen Sie für die Einreichung der Verlängerungsanträge einen örtlichen Markenanwalt. In anderen Ländern ist das Verfahren einfacher und besteht aus einer Online-Gebührenzahlung. Es ist ratsam, einen Rechtsbeistand mit der Verlängerung der Marke zu beauftragen. Ein Markenanwalt kann sicherstellen, dass alle Angaben korrekt sind und der Verlängerungsprozess genau und rechtzeitig abgeschlossen wird. Er kann den nächsten Verlängerungstermin vormerken und wird Sie vor diesem Termin um Ihre Anweisungen bitten.


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